Coalition suisse pour la diversité culturelle
Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt
Coalizione svizzera per la diversità culturale
Coaliziun svizra per la diversitad culturala

Dossiers / Libri

05.1173 A Müller-Hemmi Vreni
05.1173 - Anfrage.
Ratifikation Unesco-Konvention. Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt
Texte français
Testo italiano
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Eingereicht von Müller-Hemmi Vreni
Einreichungsdatum 12.12.2005
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Die Generalversammlung der Unesco hat im Oktober 2005 die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen mit überragender Mehrheit in Paris verabschiedet. Die Schweiz hat sich klar für die Verabschiedung der Konvention ausgesprochen, was sehr zu begrüssen ist. Sie hat die Erarbeitung der Konvention von Anfang an unterstützt und unter der Federführung des Bundesamtes für Kultur auch aktiv an den Vorarbeiten und Verhandlungen teilgenommen. Es ist äusserst erfreulich, dass die Schweiz in dieser kulturpolitischen Grundlagendebatte ihre guten Dienste und Lösungsvorschläge eingebracht hat, die den Durchbruch der Verhandlungen ermöglichten.
Die kulturelle Vielfalt ist für die Schweiz von höchster Bedeutung. Sie bildet die Grundlage unseres Staatsverständnisses. Es erstaunt deshalb nicht, dass sie in der Bundesverfassung an nicht weniger als sieben Stellen genannt wird. Diese neue Unesco-Konvention ist wichtig, weil damit das in der Schweiz gelebte Prinzip der kulturellen Vielfalt im internationalen Recht verankert wird. Sie anerkennt insbesondere das Recht der Staaten, Massnahmen zur Förderung und zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen. Darin sind auch Massnahmen zur Förderung der Medienvielfalt eingeschlossen.
Damit die Konvention in Kraft tritt, muss sie von mindestens dreissig Staaten ratifiziert werden. Kanada hat diesen Schritt bereits am 25. November 2005 vollzogen.
Es ist in hohem innenpolitischen Interesse, dass das nötige Quorum fürs Inkrafttreten möglichst rasch erreicht wird und die Konvention ihre Wirkungen in absehbarer Zeit entfalten kann. Nachdem die Schweiz sich fürs Zustandekommen der Konvention stark engagiert hat, ist darum jetzt auch eine zügige Ratifizierung sicherzustellen.
Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Ist er auch der Meinung, dass die Schweiz diese Konvention so rasch als möglich ratifizieren sollte? Welcher Fahrplan ist vorgesehen?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass der Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt ein Grundprinzip des sich in Ausarbeitung befindenden Kulturförderungsgesetzes (KFG) sein sollte? Mit welchen Bestimmungen will er im KFG diesem Prinzip nachkommen?
3. In welcher Art und Weise gedenkt er, die kulturelle Vielfalt - eines unserer fundamentalen verfassungsrechtlichen Prinzipien - auch in anderen internationalen Gremien (EU, WTO) zu fördern und zu schützen?

Antwort des Bundesrates vom 22. Februar 2006
1. Der Bundesrat wird die nötigen Schritte zur Ratifikation der Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Unesco-Konvention von 2005) sowie zur Ratifikation der Unesco-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes (Unesco-Konvention von 2003) rasch einleiten. Ziel des Bundesrates ist es, alle für die Schweiz relevanten Unesco-Konventionen im Kulturbereich zu ratifizieren (vgl. Ziel 12 des Bundesrates für das Jahr 2006). Da für den Bereich der Kultur primär die Kantone zuständig sind, könnten diese Unesco-Konventionen als völkerrechtliche Verträge zu qualifizieren sein, die wesentliche Interessen der Kantone betreffen. Deshalb ist vor einer allfälligen Ratifizierung bzw. Genehmigung der Konventionen durch die eidgenössischen Räte ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Vernehmlassung zu den Unesco-Konventionen von 2005 und 2003 in der zweiten Hälfte 2006 zu eröffnen.
2. Die Schweiz zeichnet sich durch eine grosse kulturelle Vielfalt aus. Dieses Erbe soll gepflegt und auch in Zukunft geschützt werden. Der Grundsatz der kulturellen Vielfalt soll in geeigneter Weise im Bundesgesetz über die Kulturförderung des Bundes sowie im revidierten Pro-Helvetia-Gesetz verankert werden. Das EDI wird dem Bundesrat im Rahmen des Botschaftsentwurfes zu beiden Gesetzen entsprechende Vorschläge unterbreiten.
3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass kulturelle Güter und Dienstleistungen einen symbolischen Sinn zum Ausdruck und zur Vermittlung bringen können und dass sie daher unabhängig von ihrem möglichen kommerziellen Wert Träger kultureller Werte und Bedeutungen sind. Diese Auffassung hat der Bundesrat bereits bei den Verhandlungen zur Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vertreten und wird sich auch in Zukunft darauf ausrichten. Deshalb hat sich die Schweiz an der 33. Sitzung der Generalversammlung der Unesco für die vorbehaltlose Verabschiedung der Konvention eingesetzt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schweiz im Rahmen der WTO keine Liberalisierungsangebote in den Bereichen Kultur, Radio und Fernsehen gemacht hat. Das heisst, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film, Radio und Fernsehen, Theater, Bibliotheken, Archiven, Museen usw. nicht auf der Verpflichtungsliste stehen. Daher stellt sich die Frage zum jetzigen Zeitpunkt bei der WTO nicht.

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Zuständig Departement des Innern (EDI)
Deskriptoren UNESCO; internationale Konvention; Kulturvielfalt; Denkmalpflege; kulturelles Erbe;
Ratifizierung eines Abkommens; Kulturförderung;
2831;

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