EuGH: Gutachten zu Handelsabkommen bestätigt erneut Zuständigkeit der Mitgliedländer in Fragen, für die sie gerichtlich zuständig sind
In einem Gutachten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute festgestellt, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen werden kann. Das Gutachten gilt als richtungsweisend für die gesamte EU-Handelspolitik. Nationale Parlamente müssen künftig bei Abkommen beteiligt werden, wenn diese Konzernklagerechte enthalten: „Eine (…) Regelung, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entzieht, kann nämlich nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden.“ Die EU-Kommission und das EU-Parlament wollten hingegen, dass die EU Abkommen wie TTIP, CETA etc. allein beschließen kann. «Das Freihandels-Urteil stärkt die Demokratie» (Süddeutsche Zeitung)