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Zwängerei in Brüssel: Juncker will beim CETA die Parlamente umgehen

Brüssel zieht offensichtlich keine Lehren aus den Analysen der «Brexit»-Ursachen. Nach dem Plan der EU-Kommission soll CETA nicht als «gemischtes Abkommen» behandelt werden, sondern als Abkommen mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit, womit ein Mitentscheidungsrecht durch die nationalen Parlamente der EU-Staaten ausgeschlossen würde.

"Der Öffentlichkeit das Recht zu entziehen, an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen, ist undemokratisch und stellt eine grundsätzliche Missachtung der Stimme des Volkes dar", kritisiert demgegenüber der UN-Menschenrechtsexperte Alfred de Zayas.

Im Falle eines Konfliktes zwischen Handelsabkommen und Menschenrechtsabkommen würden letztere den Vorrang haben. "Staaten dürfen keine Verhandlungen führen, die die Verpflichtungen aus den Menschenrechtsabkommen verzögern, unterlaufen, behindern oder unmöglich machen", betont Zayas. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Investoren oder transnationalen Unternehmen Profite zu garantieren, sondern im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen und zu regulieren. passim in der Presse, zB. SZ

OHCR Communiqué


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