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Autorinnen und Autoren der Schweiz fordern faire Entschädigung

Am 23. April wird das Buch gefeiert: Autorinnen und Autoren lesen vor Publikum und in der Öffentlichkeit. Damit erhält ihr Schaffen verstärkte Aufmerksamkeit. Es ist aber auch der Tag des Copyrights.

Die Autorinnen und Autoren der Schweiz appellieren, für ihre Arbeit auch angemessen entschädigt zu werden. Ein wichtiger Schritt wäre die Einführung eines zeitgemässen Verleihrechts. Bis heute werden Autorinnen und Autoren in der Schweiz nicht entschädigt, wenn ihre Werke digital oder analog in den Bibliotheken ausgeliehen werden – dies obschon das sogenannte «Verleihrecht» seit 1992 verbindlich in allen EU-Ländern gilt. Mittlerweile ist die Einführung auch aus anderen Gründen dringend:

Der freie Zugang in Bibliotheken zu Büchern – ob digital oder auf Papier – ist grundlegend für die Vermittlung von Inhalten. Die öffentliche Hand stellt den Bibliotheken die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung, aber das geltende Gesetz sieht keine Entschädigung der Autorinnen und Autoren vor, wenn deren Werke mehrfach zugänglich gemacht werden. Hinzu kommt: Die Bibliotheken erweitern nun laufend den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten, indem sie Werke nicht nur in analoger, sondern auch in digitaler Form anbieten. Damit wird es eine rasante Zunahme der Ausleihe geben. Ohne Einführung des Verleihrechts gehen die Urheberinnen und Urheber jedoch trotz dieser Mehrfachnutzungen weiterhin leer aus.

Politische Forderung unterstützen und durchsetzen

Bereits seit längerem forderten Politikerinnen und Politiker in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen die Einführung des Verleihrechts. Seit 2013 ist eine entsprechende Motion des Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri hängig. In der letzten Frühjahrssession überwies der Ständerat das Postulat «URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts» des Zuger CVP-Ständerats Peter Bieri. Bundesrat wie Ständerat bekräftigten dadurch den Willen, das analoge und digitale Verleihrecht in die bevorstehende Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes aufzunehmen. Mehr als 30 Organisationen haben sich in der Allianz fairlesen zusammengeschlossen und über 600 Einzelpersonen unterzeichneten bisher die Petition des AdS, damit die Rechte der Autorinnen und Autoren respektiert und das Urheberrecht entsprechend ergänzt wird. Der AdS und die Allianz fairlesen setzen sich dafür ein, dem Verleihrecht zum Durchbruch zu verhelfen.

Am diesjährigen UNESCO-Welttag des Buches und des Copyrights soll daher in der Schweiz ganz besonders stark auf die bestehende Gesetzeslücke und die notwendige politische Arbeit erinnert werden: Das Verleihrecht für digitale und analoge Werke muss auch in der Schweiz eingeführt werden. Dies ist für Bibliotheken wie für Autorinnen und Autoren bedeutsam. «Wir Autorinnen und Autoren wollen gelesen und gehört werden», meint der Raphael Urweider, Präsident des AdS und selbst Autor. «Wir begrüssen deshalb, dass die Bevölkerung via Bibliotheken kostenlosen Zugang zu unseren Werken erhält. Allerdings gehen wir als Urheber dabei leer aus. Hätten wir auch in der Schweiz das international geltende Verleihrecht, würden Schweizer Autorinnen und Autoren endlich dafür entschädigt, dass unsere Werke von vielen Menschen konsumiert werden.»

www.fairlesen.ch/


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