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Investorenschutz im CETA: Anzeichen für einen Gesinnungswandel der deutschen Regierung?

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung haben deutsche EU-Diplomaten in Brüssel bestätigt, dass die Bundesregierung das CETA-Abkommen mit Kanada «so, wie es jetzt verhandelt ist», nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren «problematisch» und derzeit nicht zu akzeptieren. Das CETA gilt als Modell für die Verhandlungen des TTIP, bei dem sich ebenfalls der Investorenschutz als einer der Knackpunkte abzeichnet.


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