Coalition suisse pour la diversité culturelle
Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt
Coalizione svizzera per la diversità culturale
Coaliziun svizra per la diversitad culturala

Aktuelle Meldungen


*********** PAG: 2018 C: 2023 A: 2018

Archiv: Meldungen 2018

Stellungnahme der Koalition zum Entwurf für ein Mediengesetz

Die Koalition hat in Zusammenarbeit mit Suisseculture eine Stellungnahme zum Mediengesetz verfasst, in dem wir einzelne Aspekte aus unserer Sicht besonders beleuchten.

Wir begrüssen die Grundsätze des Vorschlags, monieren aber namentlich, dass das Gesetz unter Service public ausschliesslich Publizistik (Journalismus) im Sinne von Information, die für den politischen Diskurs in der Demokratie wesentlich ist, versteht und die Leistungen von Radio und Fernsehen bezüglich des Erhalts und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ausser Betracht lässt. Stellungnahme als PDF

Die Stellungnahme kann beim Bakom abgerufen werden.

WEKO genehmigt Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia

Die WEKO versäumt nicht, dem Bürger mitzuteilen, «dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wirtschaftliche, das heisst wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen sind. Der Übernahme steht damit aus kartellrechtlicher Sicht kein Hindernis mehr im Weg».

Es zeigt sich erneut, dass kultur- und medienpolitische Bedürfnisse im Widerstreit mit der herrschenden wirtschaftlichen Logik wenig Chancen haben. Medienmitteilung Weko

Deutscher Digitalrat ohne Stimme der Zivilgesellschaft

Die deutsche Bundesregierung hat einen Digitalrat eingesetzt, ohne die Zivilgesellschaft zu beteiligen. Dies entspricht einem Trend, die Fragen der Medienpolitik und des digitalen Wandels einzig als technisches Problem zu sehen, wie wir ihn in der Schweiz zum Beispiel bei der Besetzung der EMEK erleben mussten.

Der Deutsche Kulturrat moniert zu Recht: «Es ist höchst bedauerlich, dass die Stimme der Zivilgesellschaft außen vor gelassen wird. Dabei soll es doch auch darum gehen, die Bürgerinnen und Bürger vom Nutzen der Digitalisierung zu überzeugen. Es ist eine verschenkte Chance, dass die Perspektive aus Kultur und Gesellschaft gänzlich fehlt. Die Digitalisierung verlangt und erzwingt einen grundlegenden kulturellen Wandel in der Gesellschaft. Deshalb kann dieses Thema auch nicht erfolgreich allein von Unternehmern, Wissenschaftlern und Politik gestaltet werden.»

Details zum Digitalrat (Netzpolitik)

PEW-Studie zum Schrumpfen des US-Journalismus

Nach einer neuen Studie des PEW-Instituts ist die Zahl der Newsroom-Journalisten von 2008 bis 2017 um fast ein Viertel geschrumpft (bei Zeitungen von 71'000 auf 39'000), im letzten Jahr um 23%. Studie (english)

Deutschland: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen bestätigt

Mit Ausnahme der Erhebung von Gebühren für Zweitwohnungen hat das deutsche Bundesverfassungsgericht erneut die Rechtmässigkeit der Rundfunkbeiträge bestätigt.

«Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.

Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.

Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.» Urteil (online)

Urteilstext (PDF)

Immaterielles Kulturerbe: neue Website des Bundes

Die aktualisierte «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» ist nun als Web-Inventar mit umfassender Dokumentation zugänglich. Das Web-Inventar versammelt in allgemeinverständlicher Sprache Wissenswertes zu 199 bedeutenden Formen des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz. Die Texte werden ergänzt durch zahlreiche Ton-, Bild- und Filmdokumente.

Visa für Künstler: Probleme bei den Festvals Fumetto, Belluard

In einem Kurzbeitrag informiert RTS im Mittagsjournal über zwei typische Beispiele für die Visa-Probleme, mit denen Veranstalter sich herumschlagen müssen, wenn sie Künstler aus Ländern ausserhalb des Schengenraums einladen möchten. RTS Player. (2:40) ...

Report: Assessing the claimed benefits of the Trade in Services Agreement (TiSA)

Nachdem die Österreichische Arbeitskammer (Europa) Ende November zum Workshop „Assess TiSA” geladen hat, bei dem Expert/innen aus dem Umfeld der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, von NGOs, Gewerkschaften und Wissenschaft die Frage diskutierten, wie die offiziellen Darstellungen zum ökonomischen Nutzen von TiSA, zu bewerten sind, ist die gleichnamige zugrundeliegende Studie nun veröffentlicht worden (englisch).

Die Studienautoren kommen zu eindeutigen Empfehlungen. Sie raten zu einem ausgewogeneren Ansatz für die Behandlung von Regulierungen in Folgenabschätzungen, d.h. die Abschätzung von positiven und negativen Aspekten regulatorischer Angleichung unter Einbeziehung aller betroffenen AkteurInnen.

Empfohlen wird des Weiteren ein Sicherstellen von Handlungsspielräumen für Regulierungen im öffentlichen Interesse in EU-Handelsabkommen, allen voran TiSA, durch effektive Ausschlussklauseln für sensible Bereiche, wie z.B. durch eine entsprechende Musterklausel zur Herausnahme von öffentlichen Dienstleistungen. Bei neuen (De-)Regulierungsverpflichtungen in Handelsabkommen soll immer klargestellt werden, welche Risiken damit einhergehen – vor allem im Hinblick auf die Irreversibilität vieler Verpflichtungen sowie dem Verlust von regulatorischer Flexibilität. Weiter schlagen die Autoren eine Verankerung von Rechtsmitteln zum Schutz öffentlicher Interessen in Handelsabkommen, wie z.B. zur internationalen Einklagbarkeit von Arbeitsrechten oder durch effektive Revisionsklauseln, vor, die die Rücknahme schädlicher Liberalisierungen ermöglichen. Deutsches Résumé

Final Report (PDF)

EU veröffentlicht Verhandlungsmandat zum Assoziierungsabkommen mit Chile

Die EU hat erstmals ein Mandat für ein Handelsabkommen veröffentlicht.

Richtlinien für die Aushandlung eines modernisierten Assoziierungsabkommens mit Chile

Text: deutschfrançaisitaliano

Abschnitte mit Bezug auf die kulturelle Vielfalt:

Seite 6

Recht zur Regulierung der Wirtschaftstätigkeit im öffentlichen Interesse als Mittel zur Erreichung legitimer politischer Ziele in Bereichen wie Schutz und Förderung der öffentlichen Gesundheit, Sozialdienstleistungen, öffentliches Bildungswesen, Sicherheit, Umweltschutz, öffentliche Sittlichkeit, Sozialschutz oder Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt.

Seite 12

Die Bestimmungen in dem die Handels- und Investitionsbeziehungen betreffenden Teil des Abkommens müssen das Recht der Vertragsparteien unberührt lassen, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen, durch Regulierung legitime Gemeinwohlziele wie Schutz und Förderung der öffentlichen Gesundheit, Sozialdienstleistungen, öffentliches Bildungs- wesen, Sicherheit, Umweltschutz, öffentliche Sittlichkeit, Sozialschutz, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt zu erreichen.

Seite 23

In dem Abkommen sollte das Recht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer nationalen, regionalen und lokalen Behörden bestätigt werden, in ihren Gebieten nichtdiskriminierende Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen einzuführen oder beizubehalten, um Gemeinwohlziele zu erreichen, um legitime Gemeinwohlziele in öffentlichen Bereichen wie Schutz und Förderung der öffentlichen Gesundheit, soziale Dienstleistungen, öffentliche Bildung, Sicherheit und Umweltschutz, öffentliche Moral, Sozialschutz, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt zu verwirklichen. Das hohe Niveau der öffentlichen Dienstleistungen in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere Protokoll Nr. 26 über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der EU-Vorbehalte in diesem Bereich, einschließlich des GATS, aufrechterhalten werden.

Seite 24

Die Bestimmungen zum Investitionsschutz sollten einen guten Schutz von Investoren und Investitionen gewährleisten – unter vollständiger Wahrung des Rechts der Vertragsparteien, in ihren Gebieten regelnd tätig zu werden, um legitime politische Ziele in Bereichen wie Schutz und Förderung der öffentlichen Gesundheit, soziale Dienstleistungen, öffentliche Bildung, Sicherheit, Umweltschutz, öffentliche Moral, Sozial- und Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt zu erreichen.


◀  zurück  |  Frühere Meldungen  ▶